Healthcare Compliance

Medien und Patienten sind hellhörig, wenn es um mögliche Unregelmäßigkeiten zwischen Industrie und Angehörigen der Fachkreise geht. Schützen Sie Ihr Image.

Nichts ist wertvoller als Ihr Image.

Laut des Bundesverbandes Medizintechnologie e.V. stammt jede zweite Innovation in der Medizintechnik aus dem klinisch-ärztlichen Alltag. Das zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Ärzten oder Kliniken und Pharma- oder Medizinprodukteunternehmen ist.

Diese Zusammenarbeit gewährleistet wichtige Innovationen, aber auch Produktsicherheit. Gleichermaßen sind Ärzte auch Entscheider über Einkäufe und damit Umsätze. Umsätze, für die aber das Gesundheitssystem aufkommt, nicht die Entscheider.

Dieses Spannungsfeld will die „Healthcare Compliance“ entschärfen. Die Healthcare Compliance – mancherorts auch als „Zuwendungsrecht“ bezeichnet – ist eine Zusammenfassung von gesetzlichen wie untergesetzlichen Vorgaben sowie selbst auferlegten Schranken, die Interessenkonflikte und Korruption vermeiden möchte.

Wichtig ist bei allen Kooperationen mit Fachkreisangehörigen insbesondere die Beachtung der vier Grundprinzipien Trennung, Dokumentation, Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung und Transparenz.

Neben den Antikorruptionsbestimmungen im Strafgesetzbuch und den Regelungen im Heilmittelwerbegesetz sind auch eine Vielzahl von nationalen und internationalen Industriekodices (EFPIA, EUCOMED, BVMed Kodex, FSA- und AKG Regelwerke etc. zu beachten.

Ich unterstütze Sie bei der Entwicklung passgenauer Compliance-Strukturen und gebe praktische Hilfestellungen in der täglichen Compliance-Beratung.

Mein Beratungsangebot umfasst unter anderem:

  • Prüfung von Kooperationen mit Fachkreisangehörigen sowie medizinischen Einrichtungen und Apotheken
  • Prüfung von Werbeauftritten aus compliance-rechtlicher Sicht (z. B. Messestände, Patienteninformationsstände etc.)
  • Erstellen von Verträgen zur Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise sowie medizinischen Einrichtungen (etwa Berater-, Referenten-, Sponsoringverträge)
  • Erstellen von Standarddokumenten, etwa für Einladungen zu internen sowie externen Fortbildungsveranstaltungen
  • Erstellung von Standardverfahrensrichtlinien und Prozessen für die tägliche Handhabung von internen Entscheidungsstrukturen