Kosmetikrecht

Kosmetikrecht

Allein schon die Frage, ob ein Produkt dem Kosmetikrecht unterfällt oder eher als Arzneimittel, Medizinprodukten oder Biozid anzusehen ist zeigt, dass wir es mit einer komplizierten Materie zu tun haben. So kompliziert, weil die Vorgaben des Gesetzgebers zum einen nicht eindeutig sind und zum anderen auch die Beurteilung der Zivil- und Verwaltungsgerichte häufig voneinander abweicht.

Ganz vorn steht selbstredend der Verbraucherschutz. Auch die erlaubten Inhaltsstoffe und deren Deklaration sind wichtige Themen.

Ich helfe Ihnen in allen Rechtsfragen vom Produktentwicklungsprozess bis hin zu Vermarktung und Vertrieb.

Meine Mandanten schätzen dabei besonders, dass ich mit meinem Tätigkeitsportfolio und meiner Erfahrung alles aus einer Hand bieten kann:

  • Rechtliche Begleitung der Produktgestaltung und Kennzeichnung
  • Klärung von Abgrenzungsfragen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Lohnherstellungs-, Verantwortungsabgrenzungs- und Vertriebsverträge
  • Marketing & Werbung
  • Vertretung in behördlichen und wettbewerbsrechtlichen Beanstandungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen