Werbung, Marketing und PR

„Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit meist nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.“ (Walter Rathenau).

Werbung, Marketing und PR

Gerade die so drastisch regulierte Gesundheitsbranche könnte bessere Werbung durchaus gebrauchen. Vielen Unternehmen mangelt es auch gar nicht an Einfällen oder Mut.

Vielmehr erlebe ich eine regelrechte Einschüchterung und eine gewisse Resignation vor der Frage, welche Werbeaussagen juristisch haltbar sind. Kein Wunder, wenn (teilweise selbsternannte) Wettbewerbsverbände scheinbare Selbstverständlichkeiten abmahnen, teilweise mit Spitzfindigkeiten, die eher wortklauberisch klingen als irreführend und den Verbraucher unmündiger hinstellen, als er ist.

Neben dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) machen die Health Claims-Verordnung, die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und sich verschärfende Anti-Korruptions-Gesetze dem Gesundheitssektor das Leben nicht leichter.

Neben Arzneimitteln sind auch Medizinprodukte und Nahrungs­ergänzungsmittel diversen Auflagen und Einschränkungen unterworfen. Auch Kosmetika, Biozide und Pflanzenschutzmittel sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung bzw. Betreuung auf den Markt bringen.

Für bessere Werbung.

Natürlich kann und will ich nicht die geltenden Regeln für Sie aufheben. Doch wenn wir gemeinsam behutsam die Grenzen von Aussagen und Interpretationen miteinander ausloten, bekommen Sie am Ende das sichere Gefühl, dass wir die werblich und juristisch besten Aussagen für Ihr Produkt oder Ihre Leistung gefunden haben.

In einer Welt, in der sich immer mündigere Patienten mehr und mehr selbst informieren können – und davon auch zunehmend Gebrauch machen – sollten alle, die sich mit der „Mission Gesundheit“ befassen, ihre Nachricht richtig und sicher an den Patienten bringen.

Das ist für mich mehr als gutes Marketing:

Das ist schließlich Ihr Recht.

Ich verteidige Sie selbstverständlich auch kundig und engagiert, wenn man Ihnen vermeintliche Fehler vorwirft – außergerlichtlich und nötigenfalls auch vor Gericht.