Arzneimittelrecht

Arzneimittelrecht

Ein neues Präparat auf den Markt zu bringen ist selten Routine. Von der Produktentwicklung über die Herstellung bis zur Vermarktung und den Vertrieb stellen sich viele Fragen, die kompetente und zuverlässige Antworten brauchen.

Ich berate und vertrete Sie und Ihr Pharmaunternehmen in allen Rechtsfragen.

  • Marktzugang (Entwicklung und Zulassung von Arzneimitteln sowie Erstattungsfragen)
  • Rechtliche Abgrenzung zwischen den verschiedenen Produktarten im Gesundheitsbereich (Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Biozide etc.)
  • Vertragsgestaltung, u.a. bei klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen, Verträge zur Qualitätssicherung, Herstellung, Vertrieb und Distribution
  • Unterstützung bei Erlangung und Erhalt von Erlaubnissen für Herstellung, Lagerung, Großhandel, Vertrieb und Transport von Arzneimitteln und Wirkstoffen
  • Beratung und Vertretung bei Überwachungsmaßnahmen von Behörden
  • Beratung und Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Haftungsfragen bei Arzneimittelschäden